SPRECHEN, VERSTEHEN, ERLEBEN.

Bildungsprämie 2012/2013



Sichern Sie Ihren Prämiengutschein bis 30.11.2013 

Was ist das?

Eine Förderung für Weiterbildungskurse oder Prüfungen.

Wie hoch?

50% der Gebühren bis maximal € 500.

Für wen?

Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als € 20.000(bei Alleinstehenden) bzw. € 40.000(für gemeinsam Veranlagte). Ein Bildungsgutschein kann nur alle zwei
Jahre beantragt werden. Geförderte Teilnehmer müssen mindestens 15 Stunden
erwerbstätig sein.

Wo bekomme ich den Gutschein?

Von einer Beratungsstelle. Diese finden Sie auf der Deutschlandkarte unter www.bildungspraemie.info.

Von wem wird meine Weiterbildung dann gefördert?

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.