Bildungsprämie 2012/2013
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Sichern Sie Ihren Prämiengutschein bis 30.11.2013
Was ist das?
Eine Förderung für Weiterbildungskurse oder Prüfungen.
Wie hoch?
Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 Euro.
Für wen?
Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als € 20.000 (bei Alleinstehenden) bzw. € 40.000 (für gemeinsam Veranlagte). Ein Bildungsgutschein kann nur alle zwei
Jahre beantragt werden. Geförderte Teilnehmer müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Auch Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
Wo bekomme ich den Gutschein?
Von einer Beratungsstelle. Diese finden Sie auf der Deutschlandkarte unter www.bildungspraemie.info.
Von wem wird meine Weiterbildung dann gefördert?
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.



