Allgemeine Geschäftsbedingungen

Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Sprachunterricht gegenüber Privatkunden


1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel-, Duo- oder Gruppen-Sprachunterricht sowie Tagesklassen gegenüber Privatkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Der Unterricht dient der beruflichen Fortbildung und/oder erfolgt auf Veranlassung durch den Arbeitgeber.

2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages

Die Unterrichtsbuchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, postalisch oder per E-Mail erfolgen.

3. Unterrichtserteilung

Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet. Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt. Kann der Kunde an Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann ein Kunde längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er jemanden benennen kann, der an seiner Stelle teilnimmt (s. Ziffer6).

Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift. Der Unterricht durch bestimmte Trainer ist nicht geschuldet. Die Nennung von Trainern, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von Trainern berechtigt.

4. Vertragspflichten des Kunden

Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung von Verzugszinsen auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, wenn der Anspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift und Kontaktdaten, ist unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch inlingua elektronisch gespeichert werden. Pünktliches Erscheinen, die häusliche Nacharbeit des Stoffes sowie regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht. Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000. Beiden Parteien ist aber der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer oder niedriger Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist entsprechend der höhere oder niedrigere tatsächliche Schaden anstelle der Pauschale zu ersetzen.

5. Terminfestlegungen und Terminverschiebungen Nichtwahrnahme von Unterricht

Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Im Fall des Einzel-/Clubunterrichts werden wir uns vor derartigen Änderungen mit dem Kunden abstimmen. Sofern im Fall des Gruppenunterrichts mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann. Führen unabgestimmte Änderungen der vorstehenden Art dazu, dass der Kunde an einzelnen Unterrichtsstunden oder dem gesamten Kurs nicht teilnehmen kann, steht ihm nach seiner Wahl Ersatzunterricht (im Fall von Gruppenunterricht: nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende weitere Kurse stattfinden) oder (sofern nicht nur ein einzelner Termin nicht wahrgenommen werden kann) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Lehrgangsgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Kunde den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Unterrichtszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretendenSchwierigkeiten hinweist.

Im Fall von Einzel-/Duounterricht kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis spätestens 12:00 Uhr des vorhergehenden Werktages absagen. Im Falle von Seminaren oder Crashkursen mit 20 oder mehr Unterrichtseinheiten pro Woche können die vereinbarten Unterrichtszeiten nur bis spätestens 5 Werktage vorher abgesagt werden. Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin in Absprache mit dem Kunden bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Terminabsprachen, -verschiebungen oder -absagen sowie Änderung der ursprünglich vereinbarten Unterrichtsinhalte können nur mit der Verwaltung von inlingua getroffen werden. Direkte Absprachen mit den Trainern sind nicht zulässig und unwirksam.

6. Ersatzbenennung eines Teilnehmers

Falls der Kunde nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnisse im Falle von Gruppenunterricht. Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen. Zudem fällt für den Ersatzteilnehmer eine Einschreibegebühr an.

7. Kündigung/Visum

Alle Verträge (außer allgemeinen Gruppenkursen) werden für eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt. Bei allgemeinen Gruppenkursen meldet sich der Kunde zunächst für zwölf Wochen an. Bei allgemeinen Gruppenkursen verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere vier Wochen, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Falls Sie ein Visum benötigen, stellen wir Ihnen nach Bezahlung der vollständigen Kursgebühren ein Einladungsschreiben für die Botschaft aus. Falls das Visum abgelehnt wird, erhalten Sie nach Vorlage des Ablehnungsschreibens, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,00€, die Kursgebühren zurück.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.

9. Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (€ 100.000,00) beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, an unserem Sitz.

Stand: 01. Januar 2024